Ihr fragt Euch, wie man ein Zeitschriften-Abo richtig kündigt? Wir zeigen Euch, wie Ihr innerhalb weniger Minuten Euer Abo sicher beendet, ohne in eine Abofalle zu geraten. Zudem findet Ihr wertvolle Tipps für Probleme mit dem laufenden Abo-Vertrag.
Habt Ihr ein Zeitungs-Abonnement abgeschlossen und fragt Euch jetzt, wie man ein Zeitschriften Abo kündigen kann? Oder möchtet Ihr ein Zeitungsabo abschließen und macht Euch vorab Gedanken, wie Ihr es kündigen könnt, wenn es Euren Erwartungen nicht entsprechen sollte? In diesem Artikel findet Ihr alle Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kündigung von Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements.
- Abschluss eines Zeitschriften Abonnements
- Gründe für die Kündigung eines Zeitschriften Abos
- Widerruf oder Kündigung?
- Gesetzliche Widerrufsfrist bei Zeitungs-Abonnements
- Fristen zur Kündigung eines Zeitschriften Abonnements
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung eines Zeitschriften-Abos
- Zeitungsabo per E-Mail kündigen
- Das Sonderkündigungsrecht
- Hilfreiche Tipps für die Kündigung
- Abos über die PVZ Pressevetriebszentrale GmbH & Co. KG
- Vorlagen für Kündigungsschreiben
- Fazit zum Thema Zeitschriften-Abo kündigen
- FAQs
Abschluss eines Zeitschriften Abonnements
Ein Zeitschriften-Abo könnt Ihr über verschiedene Wege abschließen, z.B. mündlich, telefonisch, per Post oder online.
Besonders online findet Ihr Abonnement-Anbieter, bei denen es eine Vielzahl von Zeitschriften, Magazinen und Zeitungen zu guten Konditionen gibt. Wir empfehlen Euch, vor dem Abschluss eines Abos, bei Abo24 vorbeizuschauen, um günstige Angebote zu finden. Das unabhängige Vergleichsportal von Zeitschriften-Abos stellt Euch immer die besten Preise zur Verfügung. Zudem könnt Ihr auch direkt bei Anbietern wie Süddeutsche Zeitung oder dem Deutsche Post LESERSERVICE nach Angeboten schauen.
Viele der Zeitschriften-Abos sind mit speziellen Prämien verbunden. Dies können universell einsetzbare Gutscheine oder Shop-Guthaben sein. Bei einigen Aktionen erhaltet Ihr sogar einen Prämienbetrag der direkt mit dem Kaufpreis verrechnet wird oder bekommt eine Sachprämie hinzu. Solche Prämienabos lohnen sich immer gegenüber dem regulären Abschluss eines Abonnements.
Dennoch solltet Ihr Euch vorab über das bestmögliche Angebot informieren, da es teilweise erhebliche Unterschiede bei Prämiengutscheinen, -zahlungen und den anschließenden Ausgaben gibt. In unseren Bücher, Magazine & Zeitschriften Angeboten findet Ihr eine aktuelle Übersicht zu den Aktionen mit dem größten Sparpotential.
Im Anschluss der Online-Bestellung erhaltet Ihr eine Bestellbestätigung, die in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail eintrifft. Hier empfiehlt es sich, auch den SPAM-Ordner zu prüfen.
Ist die Bearbeitung der Bestellung abgeschlossen, erhaltet Ihr eine Auftragsbestätigung mit Angabe der Kundennummer, per Briefpost oder E-Mail. Beide Schreiben sollten gut aufbewahrt werden für den Fall, dass Probleme mit Eurem Abo auftreten sollten.
Die Auftragsbestätigung verrät Euch auch, wann die erste Zeitschrift oder Zeitung zu Euch nach Hause geliefert wird. In der Regel findet Ihr das erste Heft innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Bestellaufgabe im Briefkasten vor oder zu dem im Bestellprozess angegebenen Wunschtermin, in Ausnahmefällen kann es auch bis zu acht Wochen dauern.
Gründe für die Kündigung eines Zeitschriften Abos
Folgende Gründe können dazu führen, dass Ihr Euer Zeitschriften Abonnement kündigen möchtet:
- Finanzielle Gründe: Wenn Ihr Geld sparen möchtet, liegt es nahe den Konsum von Abonnements einzustellen und so unnötige Ausgaben zu reduzieren.
- Mangelndes Interesse: Vielleicht habt Ihr schon über Jahre eine bestimmte Zeitschrift abonniert und die Themen interessieren Euch nicht mehr. Wenn die Zeitungen nur noch ungelesen herumliegen, dann macht es Sinn das Abo zu kündigen.
- Zu viel Lesestoff: Überforderung durch die Menge an Zeitschriften, wenn Ihr beispielsweise gleich mehrere Zeitschriften oder Zeitungen abonniert habt.
- Umweltbewusstsein: Reduzierung von Papiermüll durch weniger Abos ist ein nachhaltiger Kündigungsgrund. Wenn Ihr die ausgewählte Zeitschrift oder Zeitung aber weiterhin lesen möchtet, dann könnte eine digitale Version eine Alternative sein.
- Höherer Abo-Preis abgebucht als ursprünglich vereinbart: Wenn es zu höheren Abo-Kosten kommt als in der Angebotsbeschreibung angegeben war, hängt das damit zusammen, dass die Verlagshäuser die Einzelheft-Preise erhöht haben, dies den Abo-Anbietern jedoch zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war. Die Zulieferfirmen sind dazu verpflichtet die höheren Abo-Kosten an den Abonnenten weiter zu geben, da Zeitschriften der Preisbindung für Presseerzeugnisse unterliegen. In den AGBs der Abo-Anbieter findet Ihr Infos zum Thema Preiserhöhungen, ab welchem Prozentsatz Ihr eine außerordentliche Kündigung aussprechen könnt und somit den Abo-Vertrag vorzeitig kündigen (weitere Informationen hierzu findet Ihr im Abschnitt „Sonderkündigungsrecht“).
![](https://magazin.mydealz.de/wp-content/uploads/2024/05/Zeitschriftenauswahl-im-Shop-1-1024x576.png)
Widerruf oder Kündigung?
Generell kann man sagen, dass Ihr vom Widerruf immer Gebrauch machen könnt, wenn der Vertragsabschluss noch keine 14 Tage her ist. Zudem ist eine weitere Voraussetzung, dass das Abonnement fernabgeschlossen wurde, zum Beispiel per Telefon, Internet oder an der Haustür. Hingegen tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft, wenn das Abo im Ladengeschäft abgeschlossen wurde.
Ist der Widerruf bereits verstrichen, dann kommt nur noch eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist in betracht. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Zeitungen und Zeitschriften einen Monat.
Widerrufsrecht | Kündigung | |
Wann | Abonnement muss fernabgeschlossen sein, z. B. per Telefon, Internet oder an der Haustür. Beim Vertragsabschluss im Ladengeschäft tritt das Recht nicht in Kraft. | Ein Zeitschriftenabo kann jederzeit gekündigt werden. Beachtet dabei die vertragliche Kündigungsfrist, die in der Regel einen Monat beträgt. |
Frist | Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, spätestens jedoch mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen. | Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an die Adresse, die im Impressum der Zeitschrift oder in Euren Vertragsunterlagen angegeben ist. Haltet Euch genau an die Formvorschriften (z.B. Brief mit eigenhändiger Unterschrift), sonst kann die Kündigung unwirksam sein. |
Wie | Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. | Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit dem Eingang Eurer Kündigung beim Anbieter. |
Wirkung | Der Widerruf bewirkt, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Sie müssen keine Zahlungen leisten und erhalten bereits bezahlte Beträge zurück. | Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet der Vertrag. Ihr erhaltet keine weiteren Ausgaben der Zeitschrift und müsst somit keine Zahlungen mehr leisten. |
Gesetzliche Widerrufsfrist bei Zeitungs-Abonnements
Abo-Verträge, die online abgeschlossen wurden, können binnen 14 Tage widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Ihr die erste Ausgabe persönlich erhalten habt oder diese von einem benannten Dritten in Besitz genommen wurde. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr oder eine autorisierte Person die Zeitung oder Zeitschrift in Empfang genommen hat, beginnt die Widerrufsfrist.
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss Euer Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (per Briefpost, Telefax oder E-Mail) informiert werden. Die Mitteilung muss vor Ablauf der Frist abgesendet werden.
Fristen zur Kündigung eines Zeitschriften Abonnements
Für Abonnenten, die Ihr Zeitungsabo vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, gelten weiterhin die alten Regelungen zur Kündigung:
- Jahresabo: Bei Jahresabos gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet, Ihr müsst spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit eine Kündigung aussprechen, sonst verlängert sich der Abonnement-Vertrag automatisch, in der Regel um weitere zwölf Monate.
- Halbjahresabos: Halbjahres-Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und eine Kündigungsfrist von vier oder sechs Wochen bis zu drei Monaten, dies variiert je nach Anbieter. Erfolgt bei 6-Monats-Abos keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Abo-Vertrag automatisch um weitere sechs oder zwölf Monate in ein reguläres Abo.
- Miniabos: Probe-, Schnupper- oder auch Miniabos genannt haben in der Regel eine Laufzeit von drei oder vier Monaten und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr zum regulären Abo-Preis, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt bei Mini-Abos üblicherweise sechs oder vier Wochen vor dem Ablauf der Mindestbezugszeit.
- Kostenlose Probeabos: Sofern nicht anders angeben, verlängern sich Gratisabos automatisch um die ursprüngliche vereinbarte Laufzeit in ein kostenpflichtiges Abo, wenn keine Kündigung erfolgt. Ist eine automatische Vertragsverlängerung nicht gewünscht, so muss eine Kündigung fristgerecht ausgesprochen werden. Ausgenommen davon sind kostenlose Probeabos, bei denen vermerkt ist, dass diese automatisch enden und keiner Kündigung bedürfen.
Zeitungsabo Abo-Vertrag kündigen, ab dem 1. März 2022 abgeschlossen
Im Juni 2021 wurde das Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen, welches es für Verbraucher einfacher macht, Abonnements etwa für Zeitschriften, Strom, Gas, Fitnessstudios oder Handy-Verträge schneller zu kündigen.
Durch das Gesetz werden nicht nur die Rechte von Verbrauchern gestärkt, sondern sie werden auch vor zu langen Vertragsverlängerungen geschützt. Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen zukünftig nicht länger als zwei Jahre gelten. Darüber können sich laufende Verträge nur noch um ein Jahr verlängern.
Zeitschriftenabo-Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, weisen zukünftig eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat statt der üblichen drei Monate auf.
Das bedeutet, dass Abonnenten nun ein monatliches Kündigungsrecht haben. Ab dem 1. Juli 2022 ist auch der Kündigungsprozess verbraucherfreundlicher gestaltet. Anbieter sind dazu verpflichtet einen Kündigungsbutton einzurichten, mit dem Du Verträge bequem online per Mausklick kündigen kannst.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung eines Zeitschriften-Abos
- Identifizieren der Abo-Daten
Sucht alle wichtigen Daten zusammen wie Anbieter, Vertragsnummer und Kündigungsfrist
- Prüfen der Vertragsbedingungen
Kündigungsfristen, Fristen und Formvorschriften
- Wahl der Kündigungsmethode
Informiert Euch vorab welche Kündigungsmethode vom Anbieter unterstützt wird: Online, per Post, per Fax oder Telefon. Wir empfehlen Euch die Kündigung immer schriftlich vorzunehmen und einen entsprechenden Nachweis aufzubewahren.
- Verfassen eines Kündigungsschreibens
Formale Kriterien, eindeutige Erklärung des Kündigungsgrund und Zeitpunkt.
- Senden des Kündigungsschreibens
Fristen beachten, Nachweis sichern
- Bestätigung der Kündigung einholen
Per E-Mail oder Brief
Zeitungsabo per E-Mail kündigen
Grundsätzlich ist es möglich, ein Abo per E-Mail zu kündigen. Ein Brief mit einer Unterschrift ist nicht mehr notwendig. Bei einer Kündigung per E-Mail empfiehlt es sich die Betreff-Zeile wie folgt zu formulieren:
- „Kündigung [Magazintitel] Abo von [Name Nachname ] zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Daraufhin erhaltet Ihr von den meisten Anbietern eine automatische Antwort:
- „RE: Kündigung [Magazintitel] Abo von [Name Nachname ]zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Anschließend erhaltet Ihr eine Auto-Antwort des Anbieters, welche rechtssicher den Eingang der Kündigung bestätigt. Daher empfehlen wir Euch, dieses Schreiben gut aufzubewahren.
Das Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es, Verträge aus einem wichtigen Grund vorzeitig zu beenden, wenn es unzumutbar ist, diese bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterlaufen zu lassen.
Um einen langfristigen Vertrag außerordentlich zu kündigen, muss einer der zwei Gründe vorliegen:
- Ein besonderes Ereignis, welches dem Vertrag die Grundlage entzieht oder eine einseitige Veränderung des Vertrages ohne Zustimmung einer Vertragspartei.
- Ein anerkannter Grund ist in der Regel auch, die Erhöhung der Bezugskosten zu einem bestimmten Prozentsatz ohne Zustimmung des Abonnenten.
Als besonderes Ereignis gilt zum Beispiel, wenn der Vertragspartner verstirbt oder dieser aufgrund einer schweren Erkrankung die Vorzüge des Vertrages nicht wahrnehmen kann.
Wenn sich der vereinbarte Abo-Preis um mehr als 5 %, 10 % oder 15 % erhöht, können Abonnenten zudem vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieser Prozentsatz variiert je nach Händler. Informationen hierzu findest Du in den AGBs des Abo-Anbieters.
Hilfreiche Tipps für die Kündigung
Mit diesen Tipps bringt Ihr die Kündigung Eures Zeitschriften-Abos schnell und wirkungsvoll hinter Euch:
- Kündigungsfristen frühzeitig im Blick behalten
- Korrekte Adressdaten des Anbieters verwenden
- Eindeutig auf das Abo und die Vertragsnummer verweisen
- Kündigungswunsch klar und deutlich formulieren
- Höflicher und sachlicher Tonfall
- Bei Zweifeln Rat von Verbraucherschutzzentralen einholen
Abos über die PVZ Pressevetriebszentrale GmbH & Co. KG
Die PVZ Pressevertriebszentrale aus Stockelsdorf ist Deutschlands größter Dienstleister für Zeitschriften-Abos. Hier werden Abonnements im Auftrag verschiedener Verlage, darunter abomix, Lorenz-Leserservice, Hobby + Freizeit, PresseShop.news und kiosk.news, verwaltet. Im Jahr 2018 verwaltete die Firma mehr als zwei Millionen Abonnements von über 50 Verlagen.
Negative PVZ Kundenbewertung: Hilfreich oder Irreführend?
Schaut Ihr Euch im Netz nach der PVZ um, trefft Ihr schnell auf mangelhafte Bewertungen, Warnungen und Beschwerden von Kunden. Das weckt den Eindruck, lieber die Finger von der PVZ zu lassen.
Bei Bewertungsportalen wie Trustpilot findet Ihr fast 2.000 Bewertungen (Stand 04/24) für den Abo-Anbieter. Im Verhältnis zu den Millionen von verwalteten Abos ist dies jedoch nur ein kleiner Prozentsatz. Auffällig ist, dass der Anteil an positiven Bewertungen sehr gering ist.
Bedeutet das also, dass alle Abonnenten Probleme mit der PVZ haben?
Darauf haben wir eine klare Antwort: Nein – unzufriedene Kunden geben sich eher die Mühe eine negative Bewertung zu verfassen als zufriedene. So kommt es zu einem verzerrten Bild, das auf Neukunden abschreckend wirken kann.
Wir stufen die PVZ generell als vertrauenswürdigen Anbieter für Zeitschriften-Abonnements ein. Der Anbieter ist in der Branche als seriöser Geschäftspartner bekannt und betreibt einen zuverlässigen Kundenservice. Jedoch schließt es natürlich nicht aus, dass es im Einzelfall auch Probleme geben kann.
Ihr solltet daher beachten, dass es bei der PVZ aufgrund eines hohen Nachrichtenaufkommens zu langen Antwortzeiten von bis zu vier Wochen kommen kann. Bei Zeitschriften Abo Kündigungen per E-Mail ist es daher ratsam die Betreff-Zeile wie folgt auszuformulieren:
- „Kündigung [Magazintitel] Abo von [Name Nachname ]zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Von der PVZ erhaltet Ihr eine Autoreply (automatische Antwort), welche die Kündigung rechtssicher bestätigt und daher aufbewahrt werden sollte.
Habt Ihr nach sechs Wochen keine Antwort vom PVZ-Kundenservice, so ist es ratsam die Kündigung erneut zu senden. Es empfiehlt sich darüber hinaus regelmäßig den SPAM-Ordner zu prüfen und die Zeitungsabo Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu verschicken.
Beachtet Ihr all diese Regeln, dann macht Ihr keine negativen Erfahrungen mit der PVZ und könnt beruhigt Euer Zeitschriften-Abo genießen.
Vorlagen für Kündigungsschreiben
Anbei stellen wir Euch personalisierbare Muster-Kündigungsschreiben für eine fristgerechte Kündigung, einem Widerruf und einer außerordentlichen Kündigung zur Verfügung. Die Dateien könnt Ihr ganz leicht per Klick herunterladen und anschließend direkt im Dokument anpassen und personalisieren. Das von Euch ausgefüllte Muster könnt Ihr danach per Briefpost oder aber auch via E-Mail an den Abo-Anbieter schicken.
Fazit zum Thema Zeitschriften-Abo kündigen
Aus unserer Sicht ist ein Zeitschriften-Abo eine tolle Sache und gerade online lassen sich gute Schnäppchen abschließen. So könnt Ihr von einem günstigen Preis für Euer Lieblings-Magazin oder Zeitung profitieren und obendrauf bekommt Ihr diese nach Hause geliefert. Schaut Euch vor dem Abschluss eines Abos unbedingt aktuelle Angebote an oder nutzt ein Vergleichsportal wie z. B. Abo24.
Zudem empfehlen wir Euch, alle Unterlagen vom Vertragsabschluss gut aufzubewahren und Euch über die Kündigungsfrist im Klaren zu sein. Möchtet Ihr anschließend Euer Abo kündigen, habt Ihr alle Informationen gleich zur Hand und das Beenden des Abos ist innerhalb weniger Minuten erledigt.
Zudem hat auch das neue Kündigungsgesetz das Beenden von Abonnements, aus sich der Verbraucher, erheblich erleichtert. Wenn es eine Mindestvertragslaufzeit gibt, dann habt Ihr nach Beendigung jederzeit die Möglichkeit, Euer Abo mit einer Frist von einem Monat zu kündigen und geratet in keine Abofalle, die sich um Jahre verlängert.
FAQs
Ihr könnt Euer Zeitungsabo grundsätzlich jederzeit kündigen, es ist jedoch ratsam die erste Lieferung abzuwarten. Sprecht Ihr eine fristgerechte Kündigung aus, so läuft das Abonnement bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit weiter und es kommt nicht zu einer automatischen Vertragsverlängerung.
Die Kündigungsfrist und Laufzeit unterscheidet sich je nach Abo-Anbieter, Verlag und Aboform. Für Zeitschriftenabo-Verträge, welche vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bei Halbjahres- und Jahresabos in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bei Miniabos beträgt sie vier oder sechs Wochen.
Für Zeitungsabo-Verträge, welche nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten neue Regelungen zur Kündigung durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Zeitschriften- Abonnements unterliegen einer Kündigungsfrist von einem Monat und können monatlich gekündigt werden.
Die Prämie wird spätestens zehn Wochen nach Feststellung des Zahlungseingangs mit der Post zugestellt. Gutscheine (z. B. von OTTO, Amazon, Douglas, Zalando usw.) werden in den meisten Fällen per E-Mail in Form von Codes versendet oder Ihr bekommt eine Geschenkkarte per Briefpost. Sachprämien werden mit der Post verschickt.
Wird ein Heft beschädigt oder gar nicht zugestellt, so solltet Ihr die Zulieferfirma zeitnah darüber informieren. Diese entscheidet dann, ob eine Gutschrift erfolgt oder ob das Heft nachgeschickt wird.
Bei einem Umzug müsst Ihr die Lieferfirma frühzeitig über die neue Anschrift informieren. Ein Nachsendeauftrag alleine reicht nicht aus, denn dieser umfasst keine Presseerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften.
Alle aktuellen Zeitschriften Angebote findet Ihr auf mydealz. Die große Community mit über zwei Millionen aktiven Mitgliedern tauscht sich täglich über die neuesten Schnäppchen und Angebote zum Geld sparen aus.